Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) fördert Ihre Solaranlage mit festen Vergütungen für den Stromüberschuss, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Für PV Anlagen verringert sich die Einspeisevergütung monatlich für den Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme. Diese Vergütung ist dann für die restlichen Monate im Jahr der Inbetriebnahme und die darauf folgenden 20 Jahre festgelegt. Im Moment hat die Einspeisevergütung aufgrund der erhöhten PV-Zubauzahlen keinen stabilen Wert. Je früher Sie sich also für eine Solaranlage entscheiden, desto mehr profitieren Sie von der Förderung.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderte den Eigenverbrauch durch Photovoltaik-Anlagen, in dem sie die Anschaffung von Solarstromspeichern bis 31.12.2015 unterstützte. Ziel war es, Batteriespeichersysteme im Energiemarkt zu etablieren. Seit 2019 werden Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV Anlage gefördert. Dadurch sind die Stromspeichersysteme preislich gesunken, so dass sich die Investition in innovative Speicherlösungen oft lohnt. Der schon vorhandene finanzielle Nutzen des Eigenverbrauchs wird somit weiter verstärkt.
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