08.01.2019 | von René Hegel
Hierbei handelt es sich um Photovoltaik-Anlagen die mit einer Leistung zwischen 40 und 750 Kilowattpeak auf Gebäuden installiert werden. Also hauptsächlich Anlagen auf großen Firmengebäuden oder Mehrfamilienhäusern.
Die Reduktion der Vergütung der Stromeinspeisung für Anlagen zwischen 40 kWp und 100 kWp gilt ab dem 1. Februar 2018. Dann beträgt sie nur noch 9,47 Cent pro Kilowattstunde. Ab dem 1. März ist eine weitere Absenkung auf 8,99 Cent pro Kilowattstunde und ab 1. April auf 8,50 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Für Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt gilt die verpflichtende Direktvermarktung.
Bei PV Anlagen <10 kWp, die im Januar 2019 in Betrieb genommen werden, liegt die Vergütung aktuell bei 11,47 Cent pro kWh.
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