14.02.2016 | von René Hegel
Viele chinesische Unternehmen haben geltende Mindestimportpreise umgangen, indem sie die Photovoltaikzellen oder PV-Module über Taiwan und Malaysia in die EU importiert haben. Daher wird nun ein Ausgleichszoll von 11,5 Prozent des Netto-Preises erhoben, wenn solche Waren auf diesem Wege in die Europäische Union eingeführt werden. Zusätzlich wird auch der Anti-Dumpingzoll von 53,4 % rückwirkend ab Mai 2015 erhoben, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Mindestimportpreis unterschritten wurde. Die Zollämter der EU-Staaten können die Zölle jetzt rückwirkend bis Ende Mai 2015 einfordern.
Brüssel habe bei seinen umfassenden Ermittlungen viele Umgehungen gefunden und bewiesen, dass chinesische Hersteller das geltende Anti-Dumping umgehen.
Hintergrund des Ganzen sei eine Einigung der EU-Kommission und China im Jahr 2013, wonach alle großen chinesischen Photovoltaik-Hersteller bestimmte Mindestpreise und Einfuhrvolumen akzeptierten. Diese lief bis Ende 2015 und deshalb eröffnete die EU-Kommission eine Auslaufprüfung, die für die Untersuchungszeit weiterläuft.
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